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Haushaltshilfe:
Die Kosten für Ihre Haushaltshilfe beträgt bei einer wöchentlichen Nutzung unseres Service 34,00 Euro* pro Stunde (inkl. MwSt.).
Die Mindesteinsatz-Zeit beträgt 2 Stunden.
Sollten Sie einen 14-tägigen Einsatz-Rhythmus wünschen beträgt der Stundensatz 35,00 Euro* (inkl. MwSt.) und die Mindesteinsatz-Zeit beträgt 2 Stunden.
Im Stundensatz enthalten sind Steuern, Lohn- und Sozialversicherungskosten, sowie Kosten für Unfall- und Betriebshalfpflichtversicherung.
Wir gestalten unsere Preise fair und transparent und haben keine versteckten Kosten.
Eine Gesamtrechnung erfolgt monatlich und wird Ihnen kostenlos per Email zugesendet. Sollten Sie keine Emailadresse haben und wir Ihnen die Rechnung per Post zusenden, berechnen wir Ihnen dafür 1,80 Euro (inkl. MwSt.).
Einmalige Reinigung
Wenn Sie keinen regelmäßigen Einsatz, sondern eine einmalige Reinigung wünschen, nutzen Sie eins unserer Pauschal-Angebote.
Standard-Paket:
Standard-Paket A:
von 01 bis 50 Quadratmeter:
139,00 EURO * (inkl. MwSt.)
Standard-Paket B:
von 51 bis 80 Quadratmeter:
159,00 Euro * (inkl. MwSt.)
Standard-Paket C:
von 81 bis 110 Quadratmeter:
189,00 EURO * (inkl. MwSt.)
Standard-Paket D:
von 111 bis 140 Quadratmeter:
219,00 EURO * (inkl. MwSt.)
Sollte Ihr Wohnraum größer als 140 Quadratmeter sein, erstellen wir Ihnengerne ein individuelles Angebot.
Komfort-Paket:
Komfort-Paket A:
von 01 bis 50 Quadratmeter:
189,00 EURO * (inkl. MwSt.)
Komfort-Paket B:
von 51 bis 80 Quadratmeter:
219,00 Euro * (inkl. MwSt.)
Komfort-Paket C:
von 81 bis 110 Quadratmeter:
279,00 EURO * (inkl. MwSt.)
Komfort-Paket D:
von 111 bis 140 Quadratmeter:
339,00 EURO * (inkl. MwSt.)
Sollte Ihr Wohnraum größer als 140 Quadratmeter seinen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
* bei normalem Verschmutzungsgrad
Sollte Ihr Wohnraum größer als 140 Quadratmeter sein, erstellen wir Ihnengerne ein individuelles Angebot.
Preise
Steuer-Tipp:
Achtung:
Seit dem 1.1.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst worden.
Die Förderung gemäß §35a Absatz 1 Satz 1 und 2 Einkommenssteuergesetz beträgt einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr.